Ist eine Verklebung der Diffusionsfolien bei belüfteten und unbelüfteten Steildächern notwendig?
Bei der belüfteten Steildachkonstruktion, die nach wie vor in der DIN 4108 als Standard aufgeführt ist, würde eine winddichte Verklebung aller Anschlüsse und Überlappungen keinen Sinn machen.
Denn dort geht es ja gerade darum, dass die Luft aus der Konstruktion entweichen kann.
Bei einer nicht belüfteten Konstruktion (Warmdach): Durch Winddichtigkeit soll verhindert werden, dass Wind von außen eindringt und den gedämmten Bereich einer Außenkonstruktion mehr oder weniger
ungehindert durchströmt. Der Luftstrom verläuft dabei meist durch die Dämmschicht oder parallel dazu. Fehlende Winddichtheit (auch fehlende Verklebung) verursacht einen erheblichen Energieverlust
innerhalb der Wärmedämmung und gleichzeitig entstehen durch die Feuchtigkeit Bauschäden in der Holzkonstruktion bzw. in der Dämmung.
In der heutigen Praxis ist ein Warmdach aufgrund der neuen Energiesparverordnung zu empfehlen, weil hier die Sparrenhöhen wesentlich geringer ausgeführt werden können als bei einem belüfteten,
sogenannten Kaltdach. Gleichzeitig hat das Warmdach den Vorteil, dass hier auf den Holzschutz verzichtet werden kann, weil durch eine geschlossene Konstruktion (Nichteindringfähigkeit von
Insekten und winddichter Abschluss, somit kein Feuchtigkeitseintritt) das Holz als Gefährdungsklasse 0 eingestuft werden kann und somit entfällt der chemische Holzschutz unter der Voraussetzung,
dass die Kontruktionsbauteile beim Einbau nicht mehr als 20% Holzfeuchtigkeit aufweisen. Dies ist z. B. durch kammergetrocknetes Konstruktionsvollholz (KVH) oder kammergetrocknetes Bauholz
erreichbar. Es ist jedoch zu beachten, dass unmittelbar nach den Richtarbeiten die Dachdeckung geschlossen wird, dass sich das Holz nicht wieder feuchtemäßig auflädt und dass die
Unterkonstruktion vor Einbau des Estrichs gegen aufsteigende Feuchtigkeit geschützt wird. Dadurch soll die Nachbefeuchtung des Holzes verhindert werden.
Bei Warmdächern ist zu beachten, dass insbesondere im unteren Traufbereich die Sparrenfelder wind- und insektendicht abgeschlossen werden, und auch dass die Wandanschlüsse z. B. zum Giebel oder
zu tragenden Brandwänden ordnungsgemäß verklebt und abgedichtet werden. Die DIN 68800 empfiehlt ausdrücklich den kontruktiven Holzschutz. Chemischer Holzschutz sollte vermieden werden.
Insbesondere ist zu beachten, dass wenn chemischer Holzschutz eingesetzt wird, eine Nachbehandlugn der Trockenrisse vor
Einbau der Dämmung, d. h. vor Verschließen der Dachkonstruktion durch den ausführenden Holzbauunternehmer,
durchgeführt wird. Vorgenanntes ist in der DIN 68800 eine Nebenleistung, die zur Hauptleistung des Holzbauunternehmers gehört. Copyright by Rolf Hoffmann, Siegen